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Von GladbachLIVE Redaktion

„Fohlenelf“-Streit mit EU-Behörde Gladbach mit Teil-Erfolg vor Gericht

Im Kabinengang im Borussia-Park in Mönchengladbach steht der Schriftzug „Die Fohlen“. Dieses Symbolfoto stammt vom 11. November 2022. Die Beluchtung ist eingeschaltet.

Im Kabinengang im Borussia-Park in Mönchengladbach steht der Schriftzug „Die Fohlen“. Dieses Symbolfoto stammt vom 11. November 2022. 

Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“ einen Teilerfolg erzielt.

Das EU-Gericht hat dem Fußball-Bundesligisten bei seiner Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht gegeben.

Dieses habe die Marke „Fohlenelf“ in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt, teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch (7. Dezember 2022) mit.

Im Übrigen wurde die Klage allerdings abgewiesen.

Borussia wegen „Fohlenelf“-Streit vor EU-Gericht in Luxemburg

Gegen die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden (Rechtssache T-747/21).

Borussia Mönchengladbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen.

Das EUIPO erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichend genutzt worden sei.

Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetragen, darunter Shampoos, Schreibwaren oder Regenschirme.

Auch bestimmte Sportveranstaltungen dürfen weiterhin unter dem Namen „Fohlenelf“ organisiert werden.

Die Behörde – so das Gericht – habe aber zu Unrecht festgestellt, dass eine ernsthafte Benutzung der Marke „Fohlenelf“ unter anderem bei Seifen, Trinkflaschen, Handtüchern und Spielen nicht nachgewiesen worden sei.

Bei anderen Produkten, darunter Energydrinks und Bier, blieb das Gericht allerdings bei der Entscheidung der Behörde.

(dpa)