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Von GladbachLIVE Redaktion

Als Präsenzveranstaltung Gladbacher kündigen Mitgliederversammlung für August an

Am 10. August soll Borussias Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden. Das Foto zeigt die Mitgliederversammlung am 7. April 2014.

Am 10. August soll Borussias Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden. Das Foto zeigt die Mitgliederversammlung am 7. April 2014. 

Mönchengladbach . Lange konnte die Mitgliederversammlung von Borussia Mönchengladbach wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Nun aber haben die Fohlen auf ihrer Homepage den Termin für die als Präsenzveranstaltung geplante ordentliche Versammlung bekannt gegeben. Am 10. August (18 Uhr) soll die Veranstaltung im Borussia-Park stattfinden.

Mitgliederversammlung soll am 10. August stattfinden

Der 10. August 2021 könnte ein besonderer Tag für Vereinsmitglieder von Borussia Mönchengladbach werden. Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie soll an diesem Tag die Mitgliederversammlung des VfL als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.

Möglich machen das die sinkenden Corona-Zahlen und der insgesamt verbesserten Pandemielage. Wie der Klub auf seiner Homepage mitteilt, sind die Einladung zur Jahreshauptversammlung in der vergangenen Woche an alle stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht verschickt worden. 

Die Versammlung wird unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sowie aller behördlichen Vorschriften in Zeiten der Corona-Pandemie stattfinden. Alle Teilnehmer sollen ab 17 Uhr auf die Südtribüne gelassen werden, die Veranstaltung selbst beginnt dann um 18 Uhr. Zutritt zur Versammlung wird allen volljährigen Mitgliedern nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gewährt. 

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Wie Borussia außerdem  bekannt gibt, ist der Zutritt zur Versammlung nach der derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung ohne Testnachweis möglich. Dennoch sollte jeder, der sich unwohl fühlt oder Krankheitssymptome verspürt, die auf Covid-19 hinweisen könnten, der Veranstaltung fernbleiben.

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Des Weiteren müssen sich alle Teilnehmer auf dem Gelände des Stadions an die geltende Maskenpflicht halten. Die Maske darf nach Einnahme des Sitzplatzes jedoch abgenommen werden. Weiterhin ist die  Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Beachtung des Mindestabstands zu beachten.