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Von Béla Csányi (bc)

Längere Sperre? Castrop droht Derby gegen Ex-Klub Köln zu verpassen

Jens Castrop geht nach seiner Roten Karte gegen den FC Bayern vom Feld.

Jens Castrop geht nach seiner Roten Karte gegen den FC Bayern vom Feld.

Ein Wiedersehen, das ins Wasser fallen könnte! Ausgerechnet vor dem Derby mit Borussia Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln am 8. November bangt Jens Castrop (22) um seinen Einsatz. 

Beim Spiel der Gladbacher gegen den FC Bayern am Samstag (25. Oktober 2025) flog der Mittelfeldspieler in der 19. Minute vom Platz. Nach einem brutalen Tritt mit offener Sohle gegen Luis Díaz (28) sah er glatt Rot, die anfängliche Gelbe Karte war nach VAR-Eingriff korrigiert worden.

Jens Castrop schon ein Wiederholungstäter

Gladbachs Interimstrainer Eugen Polanski (39) nannte die Aktion seines Schützlings „einen Ticken zu mutig, zu aktiv“. Zwar hätte er von seinen Profis mutige Zweikämpfe verlangt, in diesem Fall habe der Aushilfs-Rechtsverteidiger allerdings über die Stränge geschlagen.

Schiedsrichter Sascha Stegemann (40) sprach von einem „gesundheitsgefährdenden Foulspiel“ und zückte die Rote Karte für den übermotivierten Ex-Kölner, der von 2015 bis 2022 am Geißbockheim ausgebildet wurde.

Das Auswärtsspiel beim ebenfalls krisengeschüttelten FC St. Pauli (fünf Niederlagen in Folge) wird der im Sommer vom 1. FC Nürnberg verpflichtete Mittelfeldspieler definitiv verpassen. Alles Weitere hängt jetzt vom Strafmaß ab.

Castrop selbst zeigte sich nach dem Spiel einsichtig. „Die Strafe ist in Ordnung. Wenn man das Standbild sieht, sieht die Szene richtig blöd aus. Es tut mir auf jeden Fall leid“, sagte er.

Wie lange Castrop gesperrt wird, ist noch unklar. Bei einer Sperre von zwei Spielen, bei Betrachtung des rüden Einsteigen wohl eher das Mindestmaß, würde er auch das brisante Derby verpassen, das am 8. November stattfindet.

Ein unbeschriebenes Blatt ist Castrop im deutschen Profi-Fußball nicht: In 86 Spielen für den 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga waren es 25 Verwarnungen, eine Gelb-Rote Karte und zwei direkte Rote Karten. Beim DFB-Sportgericht, das nun über das Strafmaß entscheidet, wird er daher nicht gerade als unbeschriebenes Blatt betrachtet. (red)