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Von GladbachLIVE Redaktion

Schon suspendiert Harte Strafe droht! Polizist nach Schuss auf Gladbach-Fanbus angeklagt

Borussia-Fans im Augsburger Auswärtsblock.

Die Borussia-Fans reisten am 19. August 2023 nach Augsburg, um die Fohlenelf am ersten Bundesliga-Spieltag zu unterstützen.

Nach dem Schuss auf einen Gladbach-Fanbus gibt es nun eine neue Entwicklung.

Nach einem Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten am Rande des Bundesliga-Spiels zwischen dem FC Augsburg und Borussia Mönchengladbach (4:4) am 19. August 2023 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Schützen erhoben.

Gladbach-Fanbus beschossen! Nun droht Polizisten sogar Haftstrafe

Dem Beamten des Unterstützungskommandos werde gefährliche Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg am Donnerstag mit.

Bei dem Vorfall im August 2023 hatten den Angaben zufolge mehrere Polizisten, die mit dem Schützen in einem Einsatzfahrzeug saßen, Knalltraumata erlitten.

Ein Beamter sei zudem durch einen Glassplitter verletzt worden, als die Kugel die Scheibe des Polizeiwagens durchschlug. Das Projektil hatte letztlich einen Gladbacher Fanbus getroffen, dort wurde aber niemand verletzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Polizist den Schuss „ohne nachvollziehbaren Grund“ abgegeben. Wenige Tage nach dem Vorfall hatte das Präsidium der bayerischen Bereitschaftspolizei mitgeteilt, eine Gruppe um den Beamten habe sich vor dem Vorfall wegen der Hitze mit Wasser bespritzt. Warum der damals 27-Jährige dann zur Waffe gegriffen und sich ein Schuss gelöst habe, blieb aber unklar.

Der Schütze war nach dem Vorfall suspendiert worden. Die vierköpfige Gruppe um den Beamten wurde den Angaben zufolge vorerst nicht mehr im Unterstützungskommando der bayerischen Polizei eingesetzt.

Ob es in dem Fall zu einem Prozess kommt, entscheidet nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun das Augsburger Landgericht. Bei einer Verurteilung drohe dem Polizisten laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde wies aber darauf hin, dass für den Mann bis zu einem möglichen Urteil die Unschuldsvermutung gelte. (dpa)