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Von Achim Müller , Judith Malter

„2G“ im Borussia-Park! Was Gladbach-Fans jetzt bei einem Stadion-Besuch beachten müssen

Fans und Zuschauer im Borussia-Park. Dieses Foto stammt vom 20. November 2021 und ist während des Bundesligaspiels von Borussia Mönchengladbach gegen Greuther Fürth entstanden. Ein Kind schwenkt eine Borussia-Fahne.

Fans und Zuschauer im Borussia-Park. Dieses Foto stammt vom 20. November 2021 und ist während des Bundesligaspiels von Borussia Mönchengladbach gegen Greuther Fürth entstanden.

Seit Mittwoch (24. November 2021) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), mit der die Landesregierung die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent umsetzt, um das ansteigende Infektionsgeschehen rund um das Corona-Virus einzudämmen. Die neue Verordnung hat auch weitreichende Folgen für Borussia Mönchengladbach. Denn: Im Borussia-Park gilt ab sofort die sogenannte „2G-Regelung“. GladbachLIVE fasst zusammen, welche Auswirkung das auf einen Stadion-Besuch bei den Fohlen hat.

Bei Borussia gilt seit Mittwoch die „2G-Regelung“

Die steigenden Infektionszahlen rund um die Covid19-Pandemie nehmen ihren Einfluss auf Borussia Mönchengladbach. Seit Mittwoch (24. November) gelten in NRW nämlich im gesamten Freizeitbereich umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen, von denen auch die kommenden Heimspiele der Fohlen betroffen sind.

Wie der Klub auf seiner Homepage bekannt gab, dürfen ab sofort – und vorerst bis zum 21. Dezember – nur noch geimpfte und/oder genesene Fans („2G“) die Heimspiele der Fohlen im Borussia-Park besuchen. Die Möglichkeit mit einem negativen Corona-Test die Spiele gegen den SC Freiburg (5. Dezember/17.30 Uhr) sowie gegen Eintracht Frankfurt (15. Dezember/18:30 Uhr) zu besuchen, entfällt somit. Einzige Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Sie sind von Beschränkungen auf „2G“ ausgenommen.

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Trotz der neuen Regelung sind außerdem bei den Heimspielen der Fohlenelf weiterhin knapp 48.500 Zuschauer im Stadion erlaubt. Alle Dauerkarten sowie bereits erworbene Tagestickets behalten daher ihre Gültigkeit, sind im Bedarfsfall aber übertragbar.

„Jeder, der ein Ticket für eines unserer Heimspiele hat und dieses nicht besuchen möchte – aus welchem Grund auch immer – hat die Möglichkeit sein Ticket online auf unserer Zweitmarkt-Plattform weiter zu veräußern“, erklärte Borussias Pressesprecher Markus Aretz am Donnerstag (25. November) auf Nachfrage auf der Pressekonferenz der Fohlen vor der Partie beim 1. FC Köln.

Zudem bestehe die Möglichkeit, das Ticket jemand anderem weiterzugeben, da die Tageskarten ja übertragbar sind. Diese Personen müssen sich aber selbstverständlich ebenfalls an die 2G-Regelung halten, um Zutritt zum Stadion zu bekommen. Eine Erstattung bereits erworbener Tickets von Seiten des Vereins sei hingegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, erklärte Aretz.

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Des weiteren weist der Klub darauf hin, dass im gesamten Umlauf sowie in den Warteschlangen beim Zutritt in den Borussia-Park die Maskenpflicht zu beachten ist. Die Maske darf nur am Sitz- oder Stehplatz abgelegt werden. Auch hier gibt es allerdings eine Ausnahme bei Kindern. Denn Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Kindern vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren ist es außerdem erlaubt, ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen, wenn sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können.

Auch Trainingsbesuche nur noch für Geimpfte und Genesene möglich

Hinzukommt: Nicht nur beim Besuch der Heimspiele gilt ab sofort die 2G-Regelung im Borussia-Park. Auch der Besuch von Trainingseinheiten der Gladbacher ist ab jetzt nur noch geimpften und genesenen Fans vorbehalten. Gleiches gilt für die Partien der Jugendmannschaften auf dem Fohlenplatz sowie die Spiele der Frauen- und Mädchenmannschaften im Grenzlandstadion beziehungsweise Am Haus Lütz.

Auch wer die FohlenWelt, Borussias interaktives Vereinsmuseum, oder die FohlenSportsbar besuchen will oder eine Stadionführung absolvieren möchte, benötigt dafür zukünftig einen Impf- oder Genesenen-Nachweis.

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Einzig für einen Einkauf im FohlenShop sowie den Fanshop im Minto benötigt man bislang keinen Nachweis. Dort ist aber ebenfalls die Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu beachten. Am Spieltag ist der Zutritt zudem auf maximal 120 Personen gleichzeitig begrenzt.