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Von Judith Malter

Urteil gefällt Böllerwerfer vom Rheinderby 2019 muss ins Gefängnis

Der Eingang des Landgerichts Köln, in dem seit dem 24. November der Böllerwurf aus dem Rheinderby 2019 verhandelt wird.

Hier vor dem Landgericht Köln wird der Böllerwurf aus dem Rheinderby 2019 verhandelt. (Symbolbild)

Mönchengladbach - Das Urteil für den Mann, der im Derby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im September 2019 einen Böller geworfen und dabei anwesende Fotografen verletzt sowie deren Equipment zum Teil beschädigt hatte, ist gefallen. Der 35-Jährige, der im September durch Videoaufzeichnungen identifiziert werden konnte, wurde zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt. 

Nach Informationen der deutschen Presseagentur "DPA" habe das Kölner Landgericht eine Strafe von insgesamt drei Jahren und drei Monaten festgelegt. Das Gericht erklärte, dass der Angeklagte den Angriff mit dem in Deutschland verbotenen Böller geplant habe, um eine ohrenbetäubende und heftige Detonation vor der Südtribüne auszulösen. Dafür habe er den Böller durch ein Absperrgitter in den Stadioninnenraum geworfen.

Böller wird auch zum Sprengen von Geldautomaten genutzt

Ein Sprengstoffsachverständiger vom Bundeskriminalamt hatte dem Böller im Prozess eine besondere Gefährlichkeit attestiert und darauf hingewiesen, dass Knallkörper dieser Art unter anderem beim Aufsprengen von Geldautomaten genutzt würden.

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Besonders die Heimtücke der Aktion, habe zu dieser Bestrafung geführt, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Donnerstag erklärte .„Wenn man Böller Leuten direkt vor die Füße schmeißt und sich selbst schützend wegdreht, dann liegt da auch ein gewisses Heimtücke-Element vor.“

Laut Urteil, wurden durch den Vorfall 21 Menschen verletzt. Bei einem Großteil von diesen handelt es sich um Fotografen und Ordner. Zwei Geschädigte, die bei dem Verfahren auch als Nebenkläger aufgetreten waren, erhalten zudem nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 beziehungsweise  5000 Euro. Grund dafür sei laut Landgericht, dass die beiden Nebenkläger durch den Vorfall bleibende Schäden, wie chronischen Tinnitus, Kopfschmerzen und den teilweisen Verlust des Hörvermögens, erlitten hätten.

Angeklagter hat noch mehr Straftaten auf dem Kerbholz

Neben dem Böllerwurf wurde der Angeklagte außerdem wegen Zeigens des Hitlergrußes am Rande einer Demonstration am Kölner Hauptbahnhof im Jahre 2018 sowie vorsätzlicher Körperverletzung und Beamtenbeleidigung bei Streitigkeiten vor einem Kiosk im August 2020 verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – nicht ausgeschlossen also, dass der Angeklagte in den kommenden Wochen noch in Revision gehen wird.