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Von GladbachLIVE Redaktion

Sieg für Gladbach! Bochum erkennt DFB-Urteil nach Becherwurf-Eklat an

Die Anzeigetafel in Bochumer Ruhrstadion während des abgebrochenen Bundesliga-Duells zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach am 18. März 2022. Die Videowand zeigt den Spielstand 2:0 für Gladbach an.

Die Anzeigetafel in Bochumer Ruhrstadion während des abgebrochenen Bundesliga-Duells zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach am 18. März 2022.

Diese drei Punkte sind Borussia endgültig sicher! Bochum erkennt das Urteil zum Becherwurf-Spiel an.

Das hat der Aufsteiger am Donnerstagabend (24. März 2022) per Pressemitteilung verkündet. Darin heißt es: „(...) Das Urteil des DFB-Sportgerichts zur Spielwertung liegt nun vor. Der VfL Bochum 1848 akzeptiert diese Entscheidung und wird keinen Einspruch gegen das ergangene Urteil einlegen.“

Zuvor hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Spielwertung mit 2:0-Toren und drei Punkten für Borussia Mönchengladbach am Mittag offiziell gemacht.

Gladbach: Borussia bekommt drei Punkte am grünen Tisch

Der VfL Bochum hatte vor der Urteilsverkündung noch auf ein Wiederholungsspiel plädiert, hatte mit diesem Vorstoß allerdings keinen Erfolg.

Die Partie war am vergangenen Freitag (18. März) in Bochum beim Stand von 2:0 für Borussia Mönchengladbach in der 70. Minute abgebrochene worden.

Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann war von einem gefüllten Getränkebecher am Hinterkopf getroffen worden.

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Über Sanktionen für den VfL Bochum wird das DFB-Sportgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Der Unparteiische Benjamin Cortus hatte am vergangenen Freitag die Begegnung zunächst unterbrochen und eine Viertelstunde später offiziell abgebrochen.

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Die Bochumer Polizei hatte am Montag einen Tatverdächtigen ermittelt und zur Sache verhört.

Laut einer gemeinsamen Erklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums hatte sich der 38-jährige Bochumer aber „im Zuge der Vernehmung nicht zur Sache eingelassen“.

Bochum hatte eine Spielwiederholung gefordert und argumentiert, dass der Straftäter sein Getränk „völlig legal“ gekauft und der Verein deshalb kein Verschulden habe.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete die Spielwertung damit, dass der Klub für das Verhalten seiner Fans verantwortlich sei.

Oberholz: „Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer vier, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich.“

Oberholz begründete weiter: „Die Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten der ihnen zuzurechnenden Personen ergibt sich aus § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Danach sind Vereine unter anderem für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Anhänger und Zuschauer verantwortlich. Die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten ihrer Anhänger ist bereits mehrfach vom Internationalen Sport-Schiedsgericht (CAS) sowie – auf nationaler Ebene – vom ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden.“

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In der Bundesliga-Historie war es der achte Spielabbruch. Letztmals hatte es am 1. April 2011 beim Spiel zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04, als Schiedsrichterassistent Thorsten Schiffner von einem Bierbecher am Kopf getroffen, einen Spielabbruch gegeben.